Im Trauerfall müssen die Angehörigen oft auch mit finanziellen Einschränkungen rechnen. Aus diesem Grunde ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Rentenversorgung für Hinterbliebene zu kümmern. Gerne helfen wir Ihnen bei den Formalitäten.
Die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung stehen Ihnen persönlich in allen Rentenfragen zur Verfügung: www.deutsche-rentenversicherung.de
Darunter versteht man die Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Sie Ihnen zusteht, wenn Sie als versicherter (Ehe)Partner mindestens fünf Jahre hierin eingezahlt haben. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass die Ehe zum Zeitpunkt des Todes einen rechtsgültigen Bestand hatte. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben unter diesen speziellen Bedingungen ebenfalls einen Anspruch auf die staatliche Hilfe.
Für die Beantragung ist die Vorlage folgender Dokumente notwendig:
Für Kinder, die einen oder beide Elternteile verloren haben, gibt es ebenfalls eine staatliche finanzielle Unterstützung, die allerdings mit dem 27. Lebensjahr endet. Die Halbwaisenrente wird bei Verlust eines Elternteils in der Höhe von 10 % der Rente des Verstorbenen ausgezahlt. Beim Tod beider Eltern steigt der Anteil auf 20 %. Die Bedingung für den Bezug der Halbwaisen- oder Waisenrente ist, dass der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.